Albisstrasse, Baar
Expertise für historische und denkmalgeschützte Bauten
Expertise für historische und denkmalgeschützte Bauten
Das Wohn- und Waschhaus war im Inventar der schützenswerten Objekte eingetragen. Die Denkmalpflege prüfte im Auftrag der Eigentümerfamilie eine mögliche Unterschutzstellung. Ergänzend zum denkmalpflegerischen Fachbericht erstellte die Röösli Architekten AG im Auftrag der kantonalen Denkmalpflege mittels einer Exposé die bautechnischen und baurechtlichen Möglichkeiten für eine Aufteilung des Gebäudes in zwei Wohneinheiten sowie einen Ausbau des Dachgeschosses, im Einklang mit denkmalpflegerischen Anforderungen. Aufgrund der präsentierten Ergebnisse stellten die Eigentümer ihre Liegenschaft unter Denkmalschutz und realisierten eine Sanierung mit einer Unterteilung in neu zwei Wohneinheiten.
Auftraggeberin: Kantonale Denkmalpflege Zug
Foto: Christoph Affentranger, 1. Februar 1988 / Quelle: Amt für Denkmalpflege und Archäologie Kanton Zug
Leitfaden, Menzingen
Architektonischer Berater
Architektonischer Berater
Die Bauordnung der Gemeinde Menzingen umschreibt in § 24 Ortsbildschutzzonen «Die Ortsbildschutzzonen dienen der Erhaltung und Pflege des jeweiligen Orts- und Quartierbildes. Gebäude dürfen nur verändert werden, wenn das Orts- und Quartierbild nicht beeinträchtigt wird.». Ein Leitfaden zeigt ein ideales Planungsvorgehen auf, veranschaulicht mit Beschrieben und Skizzen ortstypische Merkmale der Gemeinde Menzingen und bietet von Beginn weg eine Orientierungshilfe an. Patrick Röösli organisierte im Auftrag der Gemeinde den Leitfaden, welcher durch ein Raumplanungsbüro erarbeitet wurde und begleitete seine Entstehung.
Der Leitfaden wurde vom Gemeinderat Menzingen im November 2024 genehmigt und kann online auf der Website der Gemeinde Menzingen bezogen werden.
Auftraggeberin: Gemeinde Menzingen
Foto: Menzingen, Dorfplatz von Südost / Quelle: ETH-Bibliothek, Zürich, Bilderarchiv / Foto Leo Wehrli 1945, handkoloriert
Hinterdorf, Dörflingen
Fachgutachten
Fachgutachten
In der Dorfkernzone von Dörflingen sollen ehemalige landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude einer Neuüberbauung weichen. Dörflingen ist im ISOS, dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A, erfasst. Die Grundstücke liegen in der Dorfkernzone, von einer Ortsbildschutzzone überlagert. In einem Fachgutachten wurde ein Baugesuch hinsichtlich der sehr hohen gestalterischen Anforderungen in der Ortsbildschutzzone und im Kontext von historischen Bauten beurteilt. Das Fachgutachten diente als Grundlage einer Baubeschwerde und umschreibt ein Bauen mit den ortstypischen Merkmalen.
Die Kantonale Natur- und Heimatschutzkommission (KNHK) gelangte nachgelagert zu einer sehr ähnlichen Beurteilung, die geplanten Neuüberbauung vermag die Anforderungen in keiner Weise zu erfüllen.
Auftraggeberin: Privat
Foto: ETH Luftbildaufnahmen, Werner Friedli, 1953
Deubühl, Baar
Expertise für historische und denkmalgeschützte Bauten
Expertise für historische und denkmalgeschützte Bauten
Nach einem grösseren Hagelschaden wurde das historische Bauernwohnhaus von 1716 zu einem Sanierungsfall. Zu Beginn waren baurechtliche Abklärungen mit dem Amt für Raum und Verkehr und der Kantonalen Denkmalpflege anzustellen und die bauliche Situation zu beurteilen sowie Vorschläge für eine fortgesetzte Nutzung zu Wohnzwecken unter Einhaltung der heutigen und denkmalpflegerischen Anforderungen zu erarbeiten. In einer mehrseitigen Broschüre wurden die Lösungsansätze dokumentiert. Im Auftrag der Kantonalen Denkmalpflege konnte Patrick Röösli mittels Expertisen schon mehrfach Vorschläge erarbeiten und aufzeigen, unter welchen Rahmenbedingungen mit einem Schutzobjekt umgegangen werden kann. Das Bauernwohnhaus Deubühl in Baar ist eine erfolgreiche Geschichte, die in einer fachgerechten Restaurierung mündete und seit Frühling 2024 wieder bewohnt wird.
Auftraggeberin: Kantonale Denkmalpflege Zug
Foto: Familie Steiner, Hof «Deubühl»
Gemeinde Menzingen, Ortsbildschutzzone
Architektonischer Berater
Architektonischer Berater
Durch seine Geschichte verfügt Menzingen über ein Ortsbild von regionaler Bedeutung. Der Ortskern weist eine hohe Dichte und Geschlossenheit auf. Er ist geprägt von engen, gassenartigen Passagen, abwechslungsreichen Durchblicken in die Landschaft und verschiedenen kleinen Plätzen. Markante Wohn- und Gasthäuser säumen die Durchgangsstrasse. Der Ortskern mit der barocken Pfarrkirche hat fast kleinstädtischen Charakter. Deshalb besitzt die Gemeinde eine Ortsbildschutzzone mit eigenen baurechtlichen Vorgaben der gemeindlichen Bauordnung. Für die Begleitung und Beurteilung von Planungsvorhaben ist Patrick Röösli im Auftrag der Gemeinde beratend und unterstützend tätig.
Auftraggeberin: Gemeinde Menzingen
Foto: Karl Bär
Planerwahl im selektiven Verfahren, Gesamtsanierung Neugasse 1, Zug
Experte der Jury
Experte der Jury
Im Rahmen der kantonalen Immobilienstrategie erstellte Patrick Röösli Studien für eine Gesamtsanierung der im Inventar der schützenswerten Liegenschaften verzeichneten Liegenschaft Neugasse 1, am oberen Postplatz in Zug. Die Ergebnisse aus der Studie bildeten die Rahmenbedingungen für ein öffentlich ausgeschriebenes Planerwahlverfahren. Es wurden Anforderungen an zeitgemässe Arbeitsplätze für die Kantonale Verwaltung unter Einhaltung von denkmalpflegerischen Leitplanken gestellt. Patrick Röösli wirkte in der Selektionierung und in der Jury als Experte beratend mit und war Mitautor der Juryberichte.
Die Studien fanden im 2022 und das Planerwahlverfahren im 2023 statt.
Auftraggeber: Kanton Zug
Foto: Amt für Denkmalpflege und Archäologie Kanton Zug
Studienauftrag «Neubau Gemeindekanzlei, Urnäsch AR»
Jury
Jury
Die Gemeinde Urnäsch veranstaltete einen Studienauftrag für einen Neubau der Gemeindekanzlei am Eingang zum Dorfplatz. Das Verfahren wurde unter der Leitung der HTW Chur, Prof. Christian Wagner durchgeführt. Patrick Röösli war als Fachexperte Mitglied im Beurteilungsgremium. Der begleitete Studienauftrag erfolgte mit Zwischen- und Schlussbesprechung im Zeitraum von Mai bis Oktober 2017. Am 24. Oktober 2017 fand die Jurierung statt.
Fünf Projekte wurden beurteilt, eines davon hat die Jury überzeugt. Das vom Architekturbüro Staufer+Hasler AG, Frauenfeld im Rahmen des Studienauftrags eingereichte Projekt gewinnt den Studienauftrag.
Gegenstand des Studienauftrages mit Folgeauftrag war die Ausarbeitung eines ortsbaulich hervorragend eingepassten Neubaus für die Kanzlei Urnäsch, ergänzt mit einem südseitigen Wohnhaus und einer Tiefgarage. Das neue Gemeindehaus wurde im Februar 2022 fertiggestellt und schliesst den Dorfplatz von Urnäsch ab.
Auftraggeberin: Gemeinde Urnäsch
Foto: René Niederer
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